Birdwatch Note Rating
2024-09-28 13:58:34 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: C910E004D4D7B1DEA87C82939EF0D11CC5ABB1976C39B16C8351CB269D1BD9A2
Participant Details
Original Note:
Behauptung: ThürVerfGH hätte Entscheidung des BVerfG zu Zweifeln über die Auslegung der GO ignoriert. Das ist falsch. Auf S. 16 wird ausgeführt, dass der Alterspräsident (ungleich: Landtagspräsident) gerade nicht dazu befugt ist, über die Auslegung der GO zu entscheiden. https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/media/tmmjv_verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/24-00036_Beschluss_nicht_barrierefrei.pdf
All Note Details