Birdwatch Note Rating
2024-09-28 07:43:53 UTC - NOT_HELPFUL
Rated by Participant: 9C9ACD89E5D74810FE0220885AF04B0F7C22C6DF004BFFB588D5BA37D36BB88B
Participant Details
Original Note:
Behauptung: ThürVerfGH hätte Entscheidung des BVerfG zu Zweifeln über die Auslegung der GO ignoriert. Das ist falsch. Auf S. 16 wird ausgeführt, dass der Alterspräsident (ungleich: Landtagspräsident) gerade nicht dazu befugt ist, über die Auslegung der GO zu entscheiden. https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/media/tmmjv_verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/24-00036_Beschluss_nicht_barrierefrei.pdf
All Note Details