Birdwatch Note Rating
2024-09-27 22:49:13 UTC - HELPFUL
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Original Note:
Behauptung: ThürVerfGH hätte Entscheidung des BVerfG zu Zweifeln über die Auslegung der GO ignoriert. Das ist falsch. Auf S. 16 wird ausgeführt, dass der Alterspräsident (ungleich: Landtagspräsident) gerade nicht dazu befugt ist, über die Auslegung der GO zu entscheiden. https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/media/tmmjv_verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/24-00036_Beschluss_nicht_barrierefrei.pdf
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