Birdwatch Note Rating
2025-03-27 19:48:24 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: CD08F552EF057EBD9EDFF72F96ABEBBCA6542C9DF64576CABCB724EE20463271
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Original Note:
Die Aussage bei Minute 0:07 ist in ihrer Pauschalität falsch: Auch Äußerungen, die anderen „wehtun“, sind in Form von Meinungen prinzipiell zulässig und von der Meinungsfreiheit Art. 5 GG gedeckt. Erst bei konkreten Gesetzesverstößen findet die Meinungsfreiheit ihre Grenze. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit#Grenzen_(Schranken)_der_Meinungsfreiheit:_Art._5_Abs._2_GG
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