Birdwatch Note Rating
2025-03-26 22:17:01 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: AE49796EA4374761BC2D1EB38048B56C6566A95BD8EE19CF10FB4153751D6025
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Original Note:
Die Aussage bei Minute 0:07 ist in ihrer Pauschalität falsch: Auch Äußerungen, die anderen „wehtun“, sind in Form von Meinungen prinzipiell zulässig und von der Meinungsfreiheit Art. 5 GG gedeckt. Erst bei konkreten Gesetzesverstößen findet die Meinungsfreiheit ihre Grenze. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit#Grenzen_(Schranken)_der_Meinungsfreiheit:_Art._5_Abs._2_GG
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