Birdwatch Note Rating
2025-03-27 18:19:58 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: 6C2C3A5C22CD5F1180D6D2B4A3B23A30B6DD4FF3067233C7864F5B6A51F6E64A
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Original Note:
Die Aussage bei Minute 0:07 ist in ihrer Pauschalität falsch: Auch Äußerungen, die anderen „wehtun“, sind in Form von Meinungen prinzipiell zulässig und von der Meinungsfreiheit Art. 5 GG gedeckt. Erst bei konkreten Gesetzesverstößen findet die Meinungsfreiheit ihre Grenze. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit#Grenzen_(Schranken)_der_Meinungsfreiheit:_Art._5_Abs._2_GG
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