Birdwatch Note Rating
2025-03-03 16:05:38 UTC - HELPFUL
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§ 131 StGB erlaubt das Verbreiten solcher Bilder, wenn dies der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens dient. Außerdem ist die Verbreitung nur dann verboten, wenn es sich um eine Verherrlichung oder Verharmlosung handelt oder wenn die Menschenwürde verletzt wird https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
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