Birdwatch Note Rating
2025-03-03 15:43:54 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: 43670A856EC32D2BC2E7DD6D42D620B72D8EBAC463A8EB7AE33C4C6672B3EB3D
Participant Details
Original Note:
§ 131 StGB erlaubt das Verbreiten solcher Bilder, wenn dies der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens dient. Außerdem ist die Verbreitung nur dann verboten, wenn es sich um eine Verherrlichung oder Verharmlosung handelt oder wenn die Menschenwürde verletzt wird https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
All Note Details