Birdwatch Note Rating
2025-02-11 09:30:06 UTC - HELPFUL
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Original Note:
Es liegt kein Berufsverbot vor. Das Tätigkeitsfeld von Lehramtsabsolventen umfasst eine Vielzahl von beruflichen Tätigkeiten außerhalb eines Beamtenverhältnisses. Der Bescheid betrifft nur die Eignung für eine Übernahme ins Beamtenverhältnis https://talentagent.de/talent/karriereguide/jobs-nach-einem-lehramtsstudium
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