Birdwatch Note Rating
2025-01-01 15:35:03 UTC - HELPFUL
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Original Note:
Wie bereits selbst erwähnt, verletzte der Täter 3 Polizisten. Die Polizei ist u.a. autorisiert zu schießen, wenn „gegenwärtig Gefahr für Leib und Leben besteht (für Polizisten selbst oder Unbeteiligte)“. Es ging also nicht „nur“ um Sachbeschädigung. https://www.brisant.de/polizeigewalt-deutschland-108~amp.html
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