Birdwatch Note Rating
2025-01-02 09:22:53 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: 7DB9349D25AE47C8AF30FD21E388198CBAF480C40F0F7D934B320AD9DF372318
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Original Note:
Wie bereits selbst erwähnt, verletzte der Täter 3 Polizisten. Die Polizei ist u.a. autorisiert zu schießen, wenn „gegenwärtig Gefahr für Leib und Leben besteht (für Polizisten selbst oder Unbeteiligte)“. Es ging also nicht „nur“ um Sachbeschädigung. https://www.brisant.de/polizeigewalt-deutschland-108~amp.html
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