Birdwatch Note Rating
2024-12-28 10:24:57 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: EBA1C6B380A13954FBF773A2D736C130B2C9B67F7CE434ABA7A00A8C66FE9B53
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Original Note:
Das Schießen mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit bedarf ganzjährig einer Schießerlaubnis und ist ohne diese bereits jetzt verboten und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden. https://www.polizei.sachsen.de/de/3626.htm#:~:text=F%C3%BCr%20den%20Fall%2C%20dass%20Sie,drei%20Jahren%20oder%20Geldstrafe%20rechnen.
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