Birdwatch Note Rating
2024-12-28 12:33:14 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: A63455D08D2FD4E8865012E6E56ED509DE4AF3C95B5B9F5D9762B4EE0A7CF7A6
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Original Note:
Das Schießen mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit bedarf ganzjährig einer Schießerlaubnis und ist ohne diese bereits jetzt verboten und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden. https://www.polizei.sachsen.de/de/3626.htm#:~:text=F%C3%BCr%20den%20Fall%2C%20dass%20Sie,drei%20Jahren%20oder%20Geldstrafe%20rechnen.
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