Birdwatch Note Rating
2024-12-28 09:24:16 UTC - NOT_HELPFUL
Rated by Participant: 6C227C4A42C59933D6F79FC62286A89A4A6845387E288899E0A13E6F5EE1519B
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Original Note:
Das Schießen mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit bedarf ganzjährig einer Schießerlaubnis und ist ohne diese bereits jetzt verboten und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden. https://www.polizei.sachsen.de/de/3626.htm#:~:text=F%C3%BCr%20den%20Fall%2C%20dass%20Sie,drei%20Jahren%20oder%20Geldstrafe%20rechnen.
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