Birdwatch Note Rating
2024-12-19 02:00:03 UTC - NOT_HELPFUL
Rated by Participant: A02A5FCA86DDA2B83FE57B8D5DB62556CB5F4DD5393ADE0FE6BF840A09DA2D71
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Original Note:
NNN Auch wenn der Mann keinen Einspruch gegen den Strafbefehl erhob (Frist nur 2 Wochen) und auch die Geldstrafe nicht zahlte, ist er dennoch gerichtlich wegen Beleidigung verurteilt und saß deshalb im Gefängnis. In anderen Kontexten wird das auch von der ARD so dargestellt. https://www.ardmediathek.de/video/exactly/gefaengnis-fuer-schwarzfahrer-wie-sinnvoll-sind-ersatzfreiheitsstrafen/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MjA0MS8yMDI0MDQyMjA4MDAvbWRycGx1cy1zZW5kdW5nLTgzODQ https://www.anwalt-strafbefehl-berlin.de/strafbefehl/strafbefehl-frist-abgelaufen-und-jetzt/
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