Birdwatch Note Rating
2024-11-22 11:27:37 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: 74DE9508110FF0EB53C673F1C60047690DEADD3F3A71EE0E3FDC877156461E9F
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Original Note:
Absolute Antragsdelikte wozu die Beleidigung zählt können ausschließlich bei Strafantrag des Geschädigten verfolgt werden. Ein öffentliches Interesse reicht hierfür nicht. Lediglich bei relativen Antragsdelikten kann ein öffentliches Interesse einen Strafantrag ersetzen. https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/antragsdelikt
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