Birdwatch Note Rating
2024-09-26 20:56:07 UTC - NOT_HELPFUL
Rated by Participant: EAC732BF3A7EEB9B732A5A16208E303EB6C087F5C9BB15F8F8929F337E423071
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Original Note:
Die Rechtslage ist nicht "eindeutig" im Sinne der AfD. Art. 57 ThürVerf. schreibt keine Reihenfolge vor. Der Landtag gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, Art. 57 (5). Die GO gilt nur für die jeweilige Wahlperiode. Ein neuer LT kann sofort eine neue GO beschließen. https://openjur.de/u/193914.html Nr. 27
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