Birdwatch Note Rating
2024-05-13 13:49:34 UTC - HELPFUL
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Original Note:
Der EuGH hat lediglich festgestellt, dass Staatsanwälte - wie in vielen anderen Ländern - keine europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen, sondern es dafür zur Grundrechtewahrung eines Richters bedarf. Niemand stellt Rechtsstaat oder Unabhängigkeit der Justiz in Frage. https://verfassungsblog.de/frei-aber-nicht-unabhangig/
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