Birdwatch Note Rating
2024-04-14 00:42:29 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: B591CCFD6EB9FCBD3A7382B5B4906E2E78C11C295A3C488E83BAA7CD085FB3F9
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Original Note:
Jeder Asylbewerber darf nach 3 Monaten eine Arbeit bzw. Ausbildung aufnehmen, sofern er/sie nicht in der Erstaufnahmeeinrichtung lebt. Diese wird im Schnitt nach 7 Monaten verlassen, sodass spätestens dann eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen werden kann. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Aysl/Arbeitsmarktzugang-fuer-Gefluechtete/arbeitsmarktzugang-fuer-gefluechtete.html
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