Birdwatch Note Rating
2024-04-15 15:16:59 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: A49957841C7DF0E2F3D21E38EAE2916AC9A9FB3EC4ABD07F323B1230B9797DC4
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Original Note:
Jeder Asylbewerber darf nach 3 Monaten eine Arbeit bzw. Ausbildung aufnehmen, sofern er/sie nicht in der Erstaufnahmeeinrichtung lebt. Diese wird im Schnitt nach 7 Monaten verlassen, sodass spätestens dann eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen werden kann. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Aysl/Arbeitsmarktzugang-fuer-Gefluechtete/arbeitsmarktzugang-fuer-gefluechtete.html
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