Birdwatch Note Rating
2024-04-15 04:15:33 UTC - NOT_HELPFUL
Rated by Participant: 9E43387ED3175654A8E7BA7D0D3A709493F90B007EC277900D73A0AFD0A7657D
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Original Note:
Jeder Asylbewerber darf nach 3 Monaten eine Arbeit bzw. Ausbildung aufnehmen, sofern er/sie nicht in der Erstaufnahmeeinrichtung lebt. Diese wird im Schnitt nach 7 Monaten verlassen, sodass spätestens dann eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen werden kann. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Aysl/Arbeitsmarktzugang-fuer-Gefluechtete/arbeitsmarktzugang-fuer-gefluechtete.html
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