Birdwatch Note Rating
2024-04-14 05:53:46 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: 61D2617B0C1DCAEC60856CB59BBAD07F53484F1664A0C3AFA748BE37DEEDD04C
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Original Note:
Jeder Asylbewerber darf nach 3 Monaten eine Arbeit bzw. Ausbildung aufnehmen, sofern er/sie nicht in der Erstaufnahmeeinrichtung lebt. Diese wird im Schnitt nach 7 Monaten verlassen, sodass spätestens dann eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen werden kann. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Aysl/Arbeitsmarktzugang-fuer-Gefluechtete/arbeitsmarktzugang-fuer-gefluechtete.html
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