Birdwatch Note Rating
2024-04-14 16:10:19 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: 5E54507838CF1E6FFB50959D372E8C267835DFC7E3DF8F8FB1CEBEAB0CD6C989
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Original Note:
Jeder Asylbewerber darf nach 3 Monaten eine Arbeit bzw. Ausbildung aufnehmen, sofern er/sie nicht in der Erstaufnahmeeinrichtung lebt. Diese wird im Schnitt nach 7 Monaten verlassen, sodass spätestens dann eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen werden kann. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Aysl/Arbeitsmarktzugang-fuer-Gefluechtete/arbeitsmarktzugang-fuer-gefluechtete.html
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