Birdwatch Note Rating
2024-04-01 09:05:13 UTC - HELPFUL
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Original Note:
Nach der ukrainischen Verfassung finden im Krieg keine Parlaments- oder Präsidentschaftswahlen statt: Die Abgeordneten und der Präsident bleiben im Amt. Dies ist geregelt durch die Verfassungsartikel 19, 83 Abs. 4 und Art. 108. Eine Legitimationslücke existiert somit nicht. https://verfassungsblog.de/unsere-kampfende-demokratie/
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