Birdwatch Note Rating
2024-01-07 22:33:44 UTC - HELPFUL
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Original Note:
Es handelt sich um eine Falschinformation. Die Umsatzbesteuerung in Deutschland muss aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission neu geregelt werden. Kuchenverkäufe in Schulen bleiben aber umsatzsteuerbefreit, wenn sie es richtig anstellen. Hier z.B. ein Hinweis vom Land NRW: https://www.land.nrw/pressemitteilung/umsatzsteuerpflicht-fuer-schulen-und-kitas
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