Birdwatch Note Rating
2024-01-08 01:00:11 UTC - HELPFUL
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Original Note:
Die Umsatzbesteuerung in Deutschland muss aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission neu geregelt werden. Die Länder nehmen jedoch Kuchenverkäufe in Schulen dabei weiterhin aus, sie bleiben umsatzsteuerbefreit. Es handelt sich bei dem Post um eine Falschinformation. Beispiel NRW: https://www.land.nrw/pressemitteilung/umsatzsteuerpflicht-fuer-schulen-und-kitas
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