Birdwatch Note Rating
2023-07-20 07:51:02 UTC - HELPFUL
Rated by Participant: E27989E54C5CDC4F6BBA4738F7E7F8BAF15B8CB660ABE15BDC8B45A32EE02E1E
Participant Details
Original Note:
Wenn das Haus der Eltern in der Familie bleiben soll und man in diesem Wohnen will, kann man dies tun ohne Erbschaftssteuer zu bezahlen. Dies wird in Artikel 13.4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz geregelt. Eine Steuer wird bei Eigennutzung nicht verlangt. https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13.html
All Note Details