Birdwatch Note Rating
2023-07-19 21:44:15 UTC - NOT_HELPFUL
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Original Note:
Wenn das Haus der Eltern in der Familie bleiben soll und man in diesem Wohnen will, kann man dies tun ohne Erbschaftssteuer zu bezahlen. Dies wird in Artikel 13.4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz geregelt. Eine Steuer wird bei Eigennutzung nicht verlangt. https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13.html
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